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| Urnenstandort |
Gemeindekanzlei Densbüren und altes Schulhaus Asp |
| Urnen Öffnungszeiten |
am Abstimmungssonntag 09:00 - 09:30 Uhr |
| Hinweis |
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| Bedingungen / Voraussetzungen |
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr erreicht haben. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten? - Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das entsprechend bezeichnete Kuvert und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!) oder dieses in den Briefkasten beim Gemeindehaus einwerfen (Briefkastenleerung am Abstimmungstag um 09:00 Uhr).
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt;
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält;
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist;
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird.
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