Meldepflicht für Solaranlagen

7. Mai 2014
Am 1. Mai 2014 ist das revidierte Raumplanungsgesetz und die Raumplanungsverordnung in Kraft gesetzt worden. Darin enthalten ist unter anderem die Neuerung zur Baubewilligungspflicht von Solaranlagen. Gemäss den neuen Bestimmungen dürfen „auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen“ grundsätzlich ohne Baubewilligung erstellt werden. Es hat künftig nur noch eine Meldung an die Baubehörde zu erfolgen. Solaranlagen, die in Schutzzonen oder auf Schutzobjekten erstellt werden, bleiben hingegen baubewilligungspflichtig.
Das Solarmeldeformular ist elektronisch auszufüllen, auszudrucken und dem Gemeinderat zusammen mit einem Ansichts- und einem Situationsplan einzureichen. Das Formular steht im Internet auf www.ag.ch/energie zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei.

Zugehörige Objekte

Name
Meldepflicht_fuer_Solaranlagen.pdf Download 0 Meldepflicht_fuer_Solaranlagen.pdf
Vereinfachte_Baubewilligungen_fuer_Solaranlagen_ab_1._Mai_2014.pdf Download 1 Vereinfachte_Baubewilligungen_fuer_Solaranlagen_ab_1._Mai_2014.pdf