Die Gemeindeversammlung trifft sich zweimal jährlich im Gemeindesaal im Dachgeschoss des Gemeindehauses, um über die vom Gemeinderat unterbreiteten Vorlagen zu befinden.
Die Versammlung der Einwohnergemeinde ist unmittelbar gefolgt von der Versammlung der Ortsbürgergemeinde.
| Voraussetzungen: | Wahl- und Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Bei der Ortsbürgergemeindeversammlung ist zusätzlich das Heimatort Densbüren Voraussetzung. |
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