Arebeiträge gemäss Meliorationsreglement

Die Eigentümerinnen und Eigentümer gemäss Grundbuch am 1. Januar des Rechnungsjahrs werden mit einem jährlichen Grundeigentümerbeitrag an den Unterhaltskosten beteiligt:
  • pro Are in der Flur: Fr. -.40; Mindestbeitrag Fr. 25.-.
  • pro Are im Wald und/oder pro Are bestockte Fläche: Fr. -.25; Mindestbeitrag Fr. 25.-.
  • die gleichen Flächenarten mehrerer Parzellen werden addiert.

Zugehörige Objekte