Für die Überweisung der Steuern in Teilbeträgen können Sie bei der Abteilung Finanzen die nötige Anzahl Einzahlungsscheine bestellen.

Falls die vollständige Bezahlung der Steuern nicht innerhalb der gesetzlichen Frist möglich ist, beachten Sie bitte die Ausführungen unter Stundungs- und Ratengesuche.

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