Bei einem Todesfall hat ein Arzt den Tod festzustellen.

Das Bestattungsinstitut wird durch die Angehörigen ausgesucht und benachrichtigt.

Jeder Todesfall ist innerhalb von 2 Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden.

Zudem ist mit der Gemeindeverwaltung die Art und den Zeitpunkt der Bestattung abzusprechen.

Zugehörige Objekte