Gemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften liegen während der Bürozeit bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf und sind zum Teil auch auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.
Auf Wunsch stellen wir den Stimmberechtigten auch gerne einzelne Unterlagen zu.
- Voraussetzungen
- Wahl- und stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Bei der Ortsbürgergemeindeversammlung sind nur die Ortsbürger stimmberechtigt.