Verkehrsanordnung Tempo 30 Zone auf der Chilhaldestrasse in Densbüren

16. November 2023

Verkehrsanordnung zur Einführung von Tempo-30-Zone auf der Chilhaldestrasse in Densbüren

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

Signal 2.59.1 «Zonensignalisation Tempo 30» und in Gegenrichtung Signal 2.59.2 «Ende Zonensignal Tempo 30»

In Densbüren wird auf der Chilhaldestrasse die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert.

Der Plan zur Tempo-30-Zone kann bei der Gemeindekanzlei zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden.

Einsprachen

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 16. November 2023 bis 18. Dezember 2023 beim Gemeinderat Densbüren einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.