
Bestattungen
Das Bestattungsinstitut wird durch die Angehörigen ausgesucht und benachrichtigt.
Jeder Todesfall ist innerhalb von 2 Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden.
Zudem ist mit der Gemeindeverwaltung die Art und den Zeitpunkt der Bestattung abzusprechen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindekanzlei | 062 867 87 67 | gemeindeverwaltung@densbueren.ch |