Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter abmelden.

Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:

  • Meldebestätigung
  • Identitätsnachweis

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:
  • Meldebestätigung
  • Ausländerausweis

Ab September 2017 ist auch ein e-Umzug (eine elektronische Abmeldung) unter nachfolgendem Link möglich:
Abmeldung

Zugehörige Objekte