Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter abmelden.
Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:
- Meldebestätigung
- Identitätsnachweis
Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:
- Meldebestätigung
- Ausländerausweis
Ab September 2017 ist auch ein e-Umzug (eine elektronische Abmeldung) unter nachfolgendem Link möglich:
Abmeldung
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindekanzlei und Einwohnerkontrolle | 062 867 87 67 | gemeindeverwaltung@densbueren.ch |