
Referendum gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 16. September 2020 - Referendumsabstimmung am 7. März 2021
Gestützt auf § 62g des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird bekannt gegeben, dass gegen den ablehnenden Beschluss der a.o. Einwohnergemeindeversammlung vom 16. September 2020: „Der Gemeinderat wird beauftragt, sich auf der Basis der Ergebnisse der Fusionsanalyse vom 14. Februar 2020 an der Fusionsvorbereitung –Ausarbeitung des Fusionsvertrags– zu beteiligen“ das Referendum ergriffen worden ist.
Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zustande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am Einreichungstag des Referendumsbegehrens, am 21. Oktober 2020, auf 551. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt ¼ der Stimmberechtigten, also 138. Total eingereicht worden sind 165 Unterschriften, wovon 165 gültig sind.
Dieser Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss §§ 68 und 71 GPR beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Der Gemeinderat hat die Referendumsabstimmung auf den 7. März 2021 festgelegt.