Neues Abwasserreglement: Aufnahme von Dachflächen
Neu wird für Regenwasser, das in die Kanalisation geleitet wird, eine Gebühr fällig. Dies betrifft vor allem Wasser, das von Dächern und Vorplätzen stammt.
Keine Gebühr wird fällig, wenn das Wasser von Dächern oder Vorplätzen versickert oder in ein Gewässer abgeleitet wird.
Um zu bestimmen, wohin die Dach- und Hartflächen entwässert werden und wie gross die entwässerten Flächen sind, ist ein Termin bei den jeweiligen Liegenschaften nötig. Dazu wird die Gemeinde in den nächsten Wochen die Liegenschaftsbesitzer kontaktieren, per Telefon, Mail, Post oder spontan auf der Strasse.
Vornehmen werden die Aufnahme der Fläche Roland Nussbaum (Vizeammann) und Andreas Brandt (Gemeindeschreiber-Stv).
Nach dem Termin bei der Liegenschaft erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer eine Verfügung der Gemeinde. Darauf ist ersichtlich, für welche Hart- und Gebäudeflächen künftig Gebühren anfallen. Wer mit dieser Verfügung nicht einverstanden ist, kann diese anfechten.
Zugehörige Objekte
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| Finanzierungsreglement,_Stand_01.01.2026 (PDF, 87 kB) | Download | 0 | Finanzierungsreglement,_Stand_01.01.2026 |
| Brief zur Information (PDF, 127 kB) | Download | 1 | Brief zur Information |