21. Oktober 2026
Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger die neue biometrische Identitätskarte beantragen. Im Gegensatz zur weiterhin erhältlichen herkömmlichen Identitätskarte, kann die biometrische ID nicht auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Die neue Identitätskarte wird, wie schon der heutige biometrische Schweizer Pass, mit einem Datenchip ausgestattet sein, der zwei Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild enthält. Deren Bezug ist freiwillig.

Nicht biometrische Identitätskarten können wie bisher auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. 

Biometrische Identitätskarten können im Aargau nur im kantonalen AusweiszentrumExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. in Aarau beantragt werden. 

Die Vorteile der biometrischen ID

Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der EU auch künftig frei reisen können. Die Bürgerinnen und Bürger können künftig je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen:

  • Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
  • Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.

Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein (maximal zehn Jahre für Erwachsene).

Die Gebühr bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Datenchip, also 70 Franken für Erwachsene und 35 Franken für Kinder. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Polizei, FedpolExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. 

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