Adress- und Personenauskünfte

Die Einwohnerkontrolle darf gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) nur Daten an Dritte weitergeben, sofern diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Hierzu ist ein schriftliches Gesuch mit einem Interessennachweis bei der Einwohnerkontrolle einzureichen. Es werden keine telefonische Auskünfte als auch keine Auskünfte am Schalter erteilt!

Preis

20.00

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